Mit der Veröffentlichung im Amtsblatt am 17.10.22 wird das Programm „Zuwendungen für die Durchführung von Schulfahrten zu Gedenkstätten politischer Gewaltherrschaft, insbesondere der nationalsozialistischen, im Inland und im europäischen Ausland“ bis zum 31.12.26 verlängert.
Danach sind weiterhin Fahrten aller Schulformen in den Jahrgangsstufen 9 bis 13 förderfähig. Zur Höhe der Bezuschussung sagt der Erlass folgendes:
„Fahrten im Inland werden pro Schülerin/Schüler/Lehrerin/Lehrer mit 50 Euro bezuschusst. Die maximale Fördersumme pro Inlandsfahrt beträgt 1.300 Euro.
Fahrten ins Ausland werden pro Schülerin/Schüler/Lehrerin/Lehrer mit 150 Euro bezuschusst. Die maximale Fördersumme pro Auslandsfahrt beträgt 3.900 Euro.“