Praktische Hinweise und nützliche Links
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Finanzierung und Förderung von Gedenkstättenfahrten allgemein
Wesentlich für die Durchführung einer Gedenkstättenfahrt ist natürlich deren Finanzierung. Bei Fahrten etwa nach Polen geht es schnell um hohe Beträge. Erfreulicherweise stehen für solche Fahrten viele und unterschiedliche Fördermöglichkeiten zur Verfügung. Es existieren öffentliche Fördermöglichkeiten, wobei für Schulen die Schulverwaltungen der Länder erste Ansprechpartner sind, sowie private Finanzierungsquellen, vor allem Stiftungen, die solche Fahrten unterstützen. Unter bestimmten Bedingungen kann auch auf das Programm „Jugend erinnert“ des Bundes für Schulen von Bedeutung sein. Deutlich wird, dass es nicht ganz einfach ist, sich einen Überblick über diese Fördermöglichkeiten zu verschaffen. Einen sehr guten Einstieg bietet hier die „Bundeszentrale für politische Bildung“ .
Hier werden für den öffentlichen Bereich die für Information und Antragstellung zuständigen Stellen nach Bundesländern geordnet aufgelistet, sowie Hinweise für weitere öffentliche Fördermöglichkeiten gegeben.
Ebenso werden exemplarisch Stiftungen aufgeführt, die unter gewissen Umständen ebenfalls Gedenkstättenfahrten fördern. Diese Seiten sind Teil eines umfassenderen und sehr lesenswerten Dossiers. Es ist allerdings zu beachten, dass dieses Dossier inzwischen nicht mehr auf dem allerletzten Stand ist.
Finanzierung und Förderung von Gedenkstättenfahrten in NRW
Die Regelungen für Nordrhein-Westfalen sind in der Förderrichtlinie „Gedenkstättenfahrten“ exakter „Zuwendungen für die Durchführung von Schulfahrten zu Gedenkstätten politischer Gewaltherrschaft, insbesondere der nationalsozialistischen, im Inland und im europäischen Ausland“ vom Mai 2018, aktualisiert 2019 und 2022. Diese Richtlinie hält u. a. fest, dass
- Anträge bei der zuständigen Bewilligungsbehörde spätestens bis zum 30.5. für das 1. Schulhalbjahr und zum 30.10. für das 2. Schulhalbjahr einzureichen sind
- die maximale Fördersumme für Fahrten im Inland 1300,- Euro, für Fahrten ins Ausland 3.900,- Euro pro Gruppe beträgt. Das heißt, dass sie bei Gruppen bis 24 Teilnehmer*innen bei 50 € (Inland) bzw 150 € (Ausland) pro Person liegt. Wer mit einer größeren Gruppe fährt, kann zwei oder mehr Anträge stellen, damit sich die Fördersumme pro Kopf nicht verringert. .
- mindestens 20 Prozent der Ausgaben als Eigenanteil zu erbringen sind.
Bewilligungsbehörde sind die jeweiligen Bezirksregierungen (Dezernate 48), an die die Anträge über Fördervereine der Schulen, nicht über die Schulen selbst (wichtig!) geschickt werden müssen. Eine frühzeitige Antragstellung ist sehr zu empfehlen, da keine finanziellen Verpflichtungen mit Bezug auf die Fahrt eingegangen werden dürfen, bevor die Bezirksregierung den sogenannten „Vorzeitigen Maßnahmenbeginn“ gestattet hat. Diese Erlaubnis wird jedoch automatisch innerhalb kurzer Zeit erteilt, nachdem der Antrag eingereicht wurde. Bei Fragen oder Unklarheiten gerade zu diesem Punkt empfiehlt sich die Kontaktaufnahme zur zuständigen Stelle (s.o.),
Weitere sehr nützliche Informationen finden sich unter Bildungspartner NRW, Schule und Gedenkstätte und unter Förderung Gedenkstättenfahrten. Auf dieser Seite finden Sie zusammengefasst alle wesentlichen Informationen, ein Antragsformular zum digitalen Ausfüllen und den Kontakt zu einem Ansprechpartner bei der Behörde
Das Programm „Jugend erinnert“ des Bundes
Dieses Programm richtet sich an Träger außerschulischer Bildungsarbeit. Von daher scheint es für Schulen zunächst nicht relevant zu sein. Dennoch kann es für diese von Bedeutung sein, falls eine Gedenkstättenfahrt in Kooperation mit einem nicht-schulischen Träger erfolgt und bei letzterem die Leitung liegt. In einem solchen Fall kann eine Fahrt auch aus diesem Programm gefördert werden. Zentralstelle für die Vergabe der Fördermittel ist die IBB gGmbH in Dortmund. Diese Stelle hält auch ausführliche Informationen, Antragsformulare etc. zu dem Programm „Jugend erinnert“ bereit:
Von besonderer Bedeutung ist das „Merkblatt zur Förderung von Gedenkstättenfahrten“, in dem genau erläutert wird, unter welchen Umständen sich Schulen an diesem Programm beteiligen können.
Auf der oben genannten Seite „Förderung Gedenkstättenfahrten“ findet sich auch eine Liste privater Förderer. Eine zusätzliche Förderung darf aber nicht aus anderen öffentlichen Mitteln erfolgen. Gibt es private Förderer, ist eine Doppelförderung grundsätzlich möglich.