Gedenkstättenfahrten in Corona-Zeiten: Fragen und Antworten, Dezember 2020
Frage:
Was kann ich angesichts der unsicheren Lage im nächsten Jahr zum Thema Gedenkstättenbesuch überhaupt unternehmen?
Antwort:
Wir empfehlen die Nutzung der digitalen Bildungsangebote, die in letzter Zeit verstärkt von den pädagogischen Stäben der Gedenkstätten entwickelt wurden und werden. Die Homepages der Gedenkstätten informieren darüber. Zudem finden Sie verschiedene Hinweis-Texte von uns im Bereich Blog, z.B. können Sie einen digitalen Rundgang durch das Anne-Frank-Haus in Amsterdam unternehmen.
Zurzeit (Dezember 2020) sind alle Gedenkstätten geschlossen. Sollten die Corona-bedingten Einschränkungen gelockert werden, könnten sie den Besuch von lokalen oder regionalen Gedenkstätten in Betracht ziehen. Vorteile wären: kurze Anfahrt, keine Übernachtung.
Frage:
Welche Gedenkorte kommen für Tagesfahrten in Frage?
Antwort:
1. Informationen zu ausgewählten Gedenkorten und Erinnerungsorten finden Sie auf dieser Homepage.
2. Auf der Seite des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft NRW erhalten Sie weitere Informationen über zahlreiche Gedenkorte in NRW, und zwar unter diesem Link:
https://www.mkw.nrw/weiterbildung-und-politische-bildung/erinnerung-leben/erinnerungskultur-staerken
3. Hilfreich ist auch dieser Link:
http://www.ns-gedenkstaetten.de/nrw.html
Frage:
Darf ich mehrtägige Gedenkstättenfahrten unternehmen?
Antwort:
Für Schulen in NRW gilt: Alle mehrtägigen Schulfahrten sind bis zum 31.3.2021 untersagt, sie dürfen von den Schulleitungen nicht genehmigt werden.
Frage:
Wo steht das?
Antwort:
Sie finden diese Regelung des NRW-Schulministeriums unter diesem Link: https://www.schulministerium.nrw.de/themen/schulsystem/angepasster-schulbetrieb-corona-zeiten.
Unser dringender Rat: Informieren Sie sich auf der Seite des Schulministeriums über die aktuelle Lage. Die Informationen finden Sie in den „Schulmails“. In der Schulmail vom 30.11.2020 steht die die aktuelle Regelung zu Schulfahrten.
Frage:
Welche Regelung gilt für die Zeit ab April 2021?
Antwort:
Aktuell gibt es für diese Zeit kein Verbot von Schulfahrten. Das bedeutet: Sie können jetzt eine Fahrt planen. Die Planung einer Fahrt ist – Stand Dezember 2020 – erlaubt. Das Risiko einer Absage ist natürlich sehr hoch. Daher die Empfehlung: Planen Sie möglichst ohne vorab zu leistende Zahlungen, achten Sie auf Stornogebühren, halten Sie die Fahrtkosten niedrig. Vielleicht gibt es die Möglichkeit, eine regionale Gedenkstätte zu wählen, die mit ÖPNV erreichbar ist und großzügige Stornierungsbedingungen anbietet.
Fragen und Antworten: Gregor Randerath, Dezember 2020