Praktische Hinweise und nützliche Links
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Finanzierung und Förderung von Gedenkstättenfahrten allgemein
Wesentlich für die Durchführung einer Gedenkstättenfahrt ist Finanzierung. Bei Fahrten etwa nach Polen geht es schnell um hohe Beträge. Erfreulicherweise stehen für solche Fahrten viele und unterschiedliche öffentliche und private Fördermöglichkeiten zur Verfügung. Es ist nicht ganz einfach, sich einen Überblick darüber zu verschaffen. Die folgenden Ausführungen sollen dabei helfen.
Es gibt zwei Hauptquellen der Förderung aus öffentlichen Mitteln: Das sind einerseits Fördermittel des Bundes und andererseits Mittel der einzelnen Bundesländer
Tipp: Einen sehr ausführlichen, systematischen Überblick über die Fördermöglichkeiten auf den verschiedenen Ebenen finden Sie auf der Webseite von www.bildungspartner.schulministerium.nrw.de, zusammengestellt von Johannes Versante am 10.6.2024. https://www.bildungspartner.schulministerium.nrw.de/media/angebote/foerderung_1/gedenkstaettenfahrten/Foerdermoeglichkeiten_Gedenkstaettenfahrten.pdf
Wir stellen im Folgenden die beiden Hauptquellen der Finanzierung vor.
1.1. Fördermittel des Bundes
Das Ministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend stellt Mittel zur Förderung von Gedenkstättenfahrten aus dem Kinder- und Jugendplan (KJP) des Bundes und aus dem Bundesprogramm „Jugend erinnert“ zur Verfügung. Im Jahre 2025 sind dies 1,91 Millionen Euro. Ab dem Jahr 2026 verdoppelt die Bethe-Stiftung die Bundesfördermittel für Gedenkstättenfahrten.
Das Internationale Bildungs- und Begegnungswerk (IBB) in Dortmund verwaltet und vergibt als Zentralstelle diese Fördermittel bundesweit.
Die allgemeine E-Mail-Adresse der Zentralstelle für die Förderung von Gedenkstättenfahrten lautet: info@kjp-gedenkstaettenfahrten.de.
Rahmenbedingungen für Förderungen:
- Alter der Jugendlichen zwischen 14 und 26 Jahren
- Dauer: mindestens 4, höchstens 8 Tage (ein Programmtag umfasst 6 Stunden)
- Fördersätze pro Teilnehmenden:
- 40,- Euro Zuschuss für Unterkunft, Verpflegung und Programm pro Programmtag
- 80,- Euro Reisekostenzuschuss
- 305,- Euro Honorarkostenzuschuss pro Programmtag
- Zusätzlich können Pauschalen für Nachbereitung und Dokumentation (je 200,- Euro) und eine Prämie für Öffentlichkeitsarbeit (300,- Euro) ausgezahlt werden
- Freiwillige Teilnahme, keine Benotung
- Keine Doppelförderung aus Bundesmitteln. Die Kofinanzierung durch Landesmittel ist möglich.
- Schulische Fahrten benötigen einen außerschulischen, gemeinnützigen Träger
Außerschulische Träger
Außerschulische Träger sind alle gemeinnützigen, freien, also nicht staatlichen Organisationen, z.B. Kirchengemeinden, lokale Geschichtsvereine, Stiftungen wie die Konrad-Adenauer-Stiftung, Heinrich-Böll-Stiftung, Rosa-Luxemburg-Stiftung.
Der größte außerschulische Träger in NRW ist der IBB e.V., unter info@ibb-d.de zu erreichen.
In den meisten Bundesländern gibt es Träger-Institutionen, eine Auflistung findet sich unter
https://kjp-gedenkstaettenfahrten.de/unsere-partnerorganisationen/
Übrigens: Die von der Zentralstelle geförderten Gedenkstättenfahrten sind zum überwiegenden Teil Kooperationen zwischen Schulen und außerschulischen Partnern.
In vielen Fällen unterstützt der außerschulische Träger bei der Planung und Organisation die Fahrt in Absprache mit der Schule. Das kann eine sehr wertvolle Hilfe bedeuten, insbesondere bei einer ersten Fahrt z.B. nach Auschwitz, u.a. beim Buchen von Übernachtungen, Führungen usw.
Die Schritte in Kurzfassung:
- Informationen auf der Seite der Zentralstelle für die Vergabe von Bundesmitteln, kjp-gedenkstaettenfahrten.de, einholen
- einen außerschulischen Träger finden, z.B. den IBB e.V. in Dortmund
- Informationen über alle weiteren Schritte auf der Seite der Zentralstelle (s.o.) einholen und Antrag auf Förderung der Fahrt per E-Mail stellen. https://kjp-gedenkstaettenfahrten.de/bestandteile-der-foerderung/
- Die genauen Informationen finden Sie unter dem Stichwort „Merkblatt zur Förderung von Gedenkstättenfahrten (Stand 15.11.2025)“ auf der Webseite des IBB gGmbH.
https://kjp-gedenkstaettenfahrten.de/bestandteile-der-foerderung/
1.2 Fördermittel der Länder
Die Bundesländer fördern Gedenkstättenfahrten ebenfalls. Jedoch gelten in den einzelnen Ländern unterschiedliche Regeln und unterschiedliche Ansprechpartner. Im Folgenden haben wir die Links zu den jeweiligen Institutionen zusammengestellt und an einigen Stellen Auszüge aus den Fördergrundsätze und knappe Kommentierungen hinzugefügt.:
Baden-Württemberg
https://www.gedenkstaetten-bw.de/foerderung-uebersicht
https://www.gedenkstaetten-bw.de/foerderung-grundsaetze
„Der Bezug zur Gedenkstättenarbeit in Baden-Württemberg zählt zu den grundsätzlichen Voraussetzungen für die Bewilligung der Landesmittel durch den Förderbeirat. Die Gedenkstättenförderung sieht auch die Förderung von Gedenkstättenverbünden in Baden-Württemberg vor.“
Bayern
https://www.blz.bayern.de/gedenkstaettenfahrten.html
„Die Landeszentrale erstattet auf Grund eines Beschlusses des Bayerischen Landtags teilweise die Fahrtkosten für Klassenfahrten zur bayerischen KZ-Gedenkstätte Dachau / KZ-Gedenkstätte Flossenbürg und zum Deutsch-Deutschen Museum Mödlareuth. Beachten Sie dazu bitte untenstehende Bekanntmachung und beantragen Sie die Fahrtkostenerstattung mit dem entsprechenden Antragsformular.“
Berlin
https://www.berlin.de/sen/bildung/schule/gute-schule/schuelerfahrten/#headline_1_15
„Fahrten von Schulgruppen zu den Gedenkstätten in den ehemaligen NS-Konzentrations- und Vernichtungslagern in Polen werden von der Bethe-Stiftung und der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie gemeinsam gefördert.
Die zusätzliche Förderung der Bethe-Stiftung verfolgt das Ziel, möglichst vielen Jugendlichen durch Zuschüsse eine Fahrt mit einem qualifizierten pädagogischen Konzept zu ermöglichen.“
Brandenburg
https://bildungsserver.berlin-brandenburg.de/landesfoerderung
https://bravors.brandenburg.de/verwaltungsvorschriften/rlschgs
„Mit der Richtlinie Schulfahrten zu Gedenkstätten können Fahrten von Schulen zu Gedenkstätten in Brandenburg, Berlin und Polen finanziell unterstützt werden. Im Rahmen der Förderung können auch Gedenkstätten besucht werden, an denen Lehrkräfte des Landes tätig sind. Sie bieten Projekte an, arbeiten mit Schülergruppen und organisieren Zeitzeugengespräche am Gedenkort.“
Bremen
https://www.landeszentrale-bremen.de/
Ansprechpartner für die Förderung von Gedenkstättenfahrten in Bremen ist die Landeszentrale für politische Bildung. Auf der Seite der Landeszentrale wird auf den Lern- und Gedenkort „Bunker Valentin in Bremen-Farge verwiesen. Bremen kooperiert auch mit der Bethe-Stiftung
Hamburg
Die o.g. Seite gibt einen allgemeinen Überblick über Fördermöglichkeiten zur polit. Bildung, weist aber ausdrücklich auch auf Gedenkstättenfahrten nach Buchenwald, Auschwitz, hin und nennt Ansprechpartner.
Hessen
https://hlz.hessen.de/fileadmin/user_upload/Fo__rderbedingungen_Fahrtenfo__rderung_2025.pdf
„Die Hessische Landeszentrale für politische Bildung (HLZ) fördert im Themenbereich NS-Aufarbeitung Fahrten hessischer Gruppen zu ausgewählten Gedenkstätten sowie Lern-und Erinnerungsorten innerhalb von Hessen, im regionalen Umfeld von Hessen, innerhalb Deutschlands, in Hessischen Partnerregionen im Ausland und im europäischen Ausland zur Wahrnehmung pädagogischer Angebote.“
Mecklenburg-Vorpommern
https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/bm/Schule/Programme/Gedenkstaettenfahrten/
„Für mehrtägige Gedenkstättenfahrten (5 bis 6 Tage) von Schülerinnen und Schülern nach Polen, insbesondere in die Gedenkstätten Auschwitz, Majdanek, Treblinka, Belzec, Sobibor und Kulmhof, stellt das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung in Kooperation mit dem Internationalen Bildungs- und Begegnungswerk Dortmund bei einem möglichst geringen Eigenbeitrag der Teilnehmerinnen und Teilnehmer gesonderte Fördermittel zur Verfügung.
Schulen können die finanzielle Unterstützung ausschließlich bis Ende Oktober bei Europäischen Akademie MV in Waren (Müritz) beantragen. Zur Vor- und Nachbereitung der Gedenkstättenfahrten bietet die Stabsstelle politische Bildung im Institut für Qualitätsentwicklung in Kooperation mit der Europäischen Akademie Fortbildungen an.“
Niedersachsen
https://www.gedenkstaettenfoerderung.de/foerderung/gedenkstaettenfahrten
„Soweit uns entsprechende Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, können Gruppen im Rahmen schulischer oder außerschulischer Bildungsmaßnahmen einen Zuschuss in Höhe von bis zu 50 Prozent der Fahrtkosten für Besuche von NS-Erinnerungsorten in Niedersachsen erhalten. Die Förderung soll insbesondere jungen Menschen den Besuch einer Gedenkstätte in Niedersachsen ermöglichen.“
Nordrhein-Westfalen
Vgl. ausführliche Darstellung unter 1.3
Rheinland-Pfalz
https://landesrecht.rlp.de/bsrp/document/VVRP-VVRP000004663
„Schülerinnen und Schüler in Rheinland-Pfalz sollen hinsichtlich der Geschichte politischer Gewaltherrschaft, besonders des Nationalsozialismus, mindestens einmal an einer Schulfahrt zu einem Gedenk-/Lernort teilnehmen, mit Zeitzeuginnen und Zeitzeugen bzw. deren Nachfahren ins Gespräch kommen oder an einem orts-/regionalgeschichtlichen Unterrichtsvorhaben teilhaben.“
Das pädagogische Landesinstitut Rheinland-Pfalz hat uns darüber hinaus folgende Informationen zukommen lassen:
Finanzielle Förderung aus Landesmitteln
„Schulen in Rheinland-Pfalz können eine finanzielle Förderung aus Landesmitteln für Gedenkstättenfahrten, Zeitzeug:innenbegegnungen und regionalhistorische Projekte beantragen. Die rechtliche Grundlage hierfür bildet die Richtlinie zur Förderung von schulischen Vorhaben zur Auseinandersetzung mit der Geschichte politischer Gewaltherrschaft, besonders des Nationalsozialismus. Die Förderung beträgt maximal 500€ pro Lerngruppe/Fahrt. Aktuell gibt es zwei Stichtage (31.10. für 1. Halbjahr des Folgejahres, 30.04. für 2. Halbjahr), zu denen die Anträge eingereicht werden sollen. De facto werden aber Unternehmungen gefördert, solange entsprechende Mittel vorhanden sind. Seit diesem Jahr gibt es zusätzliche Mittel für die Förderung von Fahrten nach Mittel- und Osteuropa. Hier gibt es eine Förderung von 1.500€ pro Lerngruppe/Fahrt. Sie finden die zentralen Informationen zu diesen beiden Förderlinien hier: Gedenkstättenfahrten und Zeitzeugenbegegnungen . Demokratie : Bildungsserver Rheinland-Pfalz und hier: Förderung von Gedenkstättenfahrten nach Mittel- und Osteuropa . Demokratie : Bildungsserver Rheinland-Pfalz. Die Landeszentrale für politische Bildung fördert zusätzlich Fahrtkosten nach Hinzert und Osthofen.
Förderung von Fahrten ins benachbarte Ausland (z.B. Polen)
Viele Schulen aus Rheinland-Pfalz fahren z.B. nach Verdun und Natzweiler-Struthof. Die Zuständigkeit für die Förderung von Fahrten nach Mittel- und Osteuropa liegt erst seit diesem Jahr beim Pädagogischen Landesinstitut (s.o.). Um eine Förderung zu erhalten, muss bei mehrtägigen Fahrten nachgewiesen werden, dass der überwiegende Teil des Programms thematisch dem Bereich „Auseinandersetzung mit politischer Gewaltherrschaft“ zuzurechnen ist.
Antragstellung
Die Anträge werden bearbeitet von der Koordinierungsstelle für schulische Gedenkarbeit und Zeitzeugenbegegnungen am Pädagogischen Landesinstitut Rheinland-Pfalz.“ Gedenkarbeit.Antrag@pl.rlp.de
Saarland
Die Seite enthält wesentliche Informationen und nennt Ansprechpartner.
Sachsen
Sachsen fördert Fahrten im eigenen Land, bundesweit und im europäischen Ausland. Die Seite bietet Kalkulationsbeispiele und nennt Ansprechpartner. Die Seite ist sehr adressatenfreundlich gestaltet.
Sachsen-Anhalt
https://lpb.sachsen-anhalt.de/service/gedenkstaettenfahrten
„Die Landeszentrale für politische Bildung Sachsen-Anhalt fördert und unterstützt Ihre Gedenkstättenfahrt – zu Gedenkstätten in Sachsen-Anhalt, als auch bundes- und europaweit. Diese Seite informiert Sie über die verschiedenen Möglichkeiten der Förderung – bei Fragen, sprechen Sie uns gern direkt an.“
Die Landeszentrale fördert und unterstützt Gedenkstättenfahrten im eigenen Land und bundesweit. Für Fahrten ins europäische Ausland verweist sie auf das Bundesprogramm „Jugend erinnert“.
Schleswig-Holstein
https://www.schleswig-holstein.de/DE/fachinhalte/G/gedenkstaetten/buergerstiftung.html
https://gedenkstaetten-sh.de/grundlagen
„Ausgeschlossen ist die Förderung von Fahrten außerhalb der Bundesrepublik“
„Möglichkeiten für die Förderung von Gedenkstättenfahrten zu Orten außerhalb Schleswig-Holsteins finden Sie auf der Seite des IBB.“
Thüringen
https://bildung.thueringen.de/schule/thema/ausserschulische-lernorte
Das Land fördert eintägige Fahrten zu außerschulischen Lernorten innerhalb des Landes.
„Die Bethe-Stiftung und das TMBWK fördern jährlich gemeinsam bis zu 15 Gedenkstättenfahrten Thüringer Schulen zu NS-Vernichtungslagern in der heutigen Republik Polen“
1.3 Förderung NRW
Da uns in der Vergangenheit eine große Zahl von Anfragen aus NRW erreicht hat, soll hier das Verfahren für dieses Bundesland etwas ausführlicher dargestellt werden. Ähnlich sind die Verfahren auch in den anderen Ländern, so dass auch eine gewisse Exemplarität beanspruchen kann.
Die Regelungen für Nordrhein-Westfalen sind in der Förderrichtlinie „Gedenkstättenfahrten“ exakter „Zuwendungen für die Durchführung von Schulfahrten zu Gedenkstätten politischer Gewaltherrschaft, insbesondere der nationalsozialistischen, im Inland und im europäischen Ausland“ vom Mai 2018, aktualisiert 2019 und 2022. Diese Richtlinie hält u. a. fest, dass
- Anträge bei der zuständigen Bewilligungsbehörde spätestens bis zum 30.5. für das 1. Schulhalbjahr und zum 30.10. für das 2. Schulhalbjahr einzureichen sind
- die maximale Fördersumme für Fahrten im Inland 1300,- Euro, für Fahrten ins Ausland 3.900,- Euro pro Gruppe beträgt. Das heißt, dass sie bei Gruppen bis 24 Teilnehmer*innen bei 50 € (Inland) bzw. 150 € (Ausland) pro Person liegt. Wer mit einer größeren Gruppe fährt, kann zwei oder mehr Anträge stellen, damit sich die Fördersumme pro Kopf nicht verringert.
- mindestens 20 Prozent der Ausgaben als Eigenanteil zu erbringen sind.
Bewilligungsbehörde sind die jeweiligen Bezirksregierungen (Dezernate 48), an die die Anträge über Fördervereine der Schulen, nicht über die Schulen selbst (wichtig!) geschickt werden müssen. Eine frühzeitige Antragstellung ist sehr zu empfehlen, da keine finanziellen Verpflichtungen mit Bezug auf die Fahrt eingegangen werden dürfen, bevor die Bezirksregierung den sogenannten „Vorzeitigen Maßnahmenbeginn“ gestattet hat. Diese Erlaubnis wird jedoch automatisch innerhalb kurzer Zeit erteilt, nachdem der Antrag eingereicht wurde. Bei Fragen oder Unklarheiten gerade zu diesem Punkt empfiehlt sich die Kontaktaufnahme zur zuständigen Stelle (s.o.),
Weitere sehr nützliche Informationen finden sich unter Bildungspartner NRW, Schule und Gedenkstätte und unter Förderung Gedenkstättenfahrten. Auf dieser Seite finden Sie zusammengefasst alle wesentlichen Informationen, ein Antragsformular zum digitalen Ausfüllen und den Kontakt zu einem Ansprechpartner bei der Behörde
1.4 Weitere Fördermöglichkeiten
1.4.1 Stiftungen
Hier ist die Situation ein wenig unübersichtlich.
Es gibt Stiftungen, die als außerschulische Träger fungieren und mit Bundesmitteln Gedenkstättenfahrten fördern (siehe Kapitel 1).
Zum Beispiel haben die Konrad-Adenauer-Stiftung, die Rosa-Luxemburg-Stiftung und die Heinrich-Böll-Stiftung in der Vergangenheit bereits Anträge auf Bundesmittel beim IBB gestellt.
Daneben gibt es aber auch Stiftungen, bei denen zusätzliche Fördermittel beantragt werden können, z.B. bei der Sanddorf-Stiftung oder der Axel-Springer-Stiftung.
Wir empfehlen, bei den einzelnen Stiftungen nachzufragen und verweisen auf die oben bereits genannte Aufstellung von Bildungspartner NRW / Johannes Versante.
1.4.2 Weitere Quellen
Darüber hinaus gibt es im Einzelfall weitere Zuschuss- Quellen, z.B.
- örtliche Sparkassen
- Förderverein der Schulen
- Sponsorenlauf
- Politiker / Landtags- oder Bundestagsabgeordnete
- Örtliche Unternehmen, Kooperationspartner der Schulen.